Erbrecht

Ein in Portugal lebender deutscher Staatsbürger verstirbt. Er besaß außer den in Portugal situierten Gütern, einige Güter im Besitz von Offshore Unternehmen, eine Immobilie in Brasilien und mehrere Bankkontos in Deutschland. Er hinterlässt eine Witwe und drei Kinde. Welches Recht ist bei dieser Erbschaft anzuwenden? Was sind die notwendigen formalen Abläufe um den Nachlass gelten zu machen? In welchem Land befinden sich die zuständigen Gerichte?

Auch diese Situation birgt besondere Schwierigkeiten; und erfordert somit auch eine besondere Handhabung, rechtlich als auch praktisch und speziell was die Sensibilität der betroffenen Parteien anbelangt

Leider ist dies ein Bereich der Europäischen Union wo trotzt ihrer wachsenden Wichtigkeit „Die Verschiedenartigkeit sowohl der materiellrechtlichen Bestimmungen als auch der Vorschriften über die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht, die Vielzahl der Behörden, die mit einem internationalen Erbfall befasst werden können, sowie die daraus unter Umständen resultierende Nachlassspaltung behindern die Freizügigkeit in der Europäischen Union.“

Die Zitate stammen aus dem Text des Vorschlags, verfügbar unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52009PC0154:DE:HTML

Zu diesem Zeitpunkt existiert kein europäisches Instrument in diesem Rechtsbereich, obwohl 2009 ein Vorschlag formuliert wurde. Weltweit gesehen ist dieses Problem sogar noch grösser.

Und somit: „Personen, die Rechte aus einem Erbfall mit Auslandsbezug geltend machen wollen, stehen heute deshalb vor beträchtlichen Schwierigkeiten.“

Um Ihre Erbrechte geltend zu machen, und insbesondere die Belastung eines internationalen Erbfalles zu verringern, benötigen die Erben daher Anwälte die:

1. In dem Gewirr der geltenden Rechtsquellen das zuständige Recht bestimmen können;

2. Ein minimales Kenntnis des ausländischen Rechts, und vor allem aber ein Netzwerk aus Kontakten ausländischer Kollegen besitzen, das Ihnen eine schnelle und effektive Handlung zur Verteidigung der Interessen Ihrer Mandanten ermöglicht – sei es durch den vorzeitigen Vertragsschluss sei es durch die Einleitung oder die gerichtlichen Durchführung des Rechtsstreits;

3. Die kommunikative und sprachliche Kompetenzen besitzen, die dem Mandanten – sei er nun eine nationale oder ausländische Privatperson oder Unternehmen, oder eine in einem anderem Land ansässigen Anwaltskanzlei – eine Rechtsberatung und Mandat ohne Kommunikationsbarrieren und in einer ihm heimischen Sprache ermöglichen.